Das neue DSG in der Schweiz
Erfüllen Sie das neue Schweizer Datenschutzgesetz für Ihre Marketing-Salesforce-Lösung mit Hilfe von DIGITALL
WAS IST DAS NEUE SCHWEIZER DATENSCHUTZGESETZ (NDSG)
UND WAS BEDEUTET ES FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN AB DEM 01.09.2023?
Der Schweizer Bundesrat setzt das neue bzw. revidierte Datenschutzgesetz (nDSG oder auch revDSG oder FADP – Federal Act of Data Protection) und seine Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) per 1. September 2023 in Kraft.
Das bedeutet, dass die Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder mit Daten von Schweizer Bürger:innen arbeiten, ihren Umgang mit den Daten von Privatpersonen überprüfen müssen.
Insbesondere für Marketing-Teams ist es notwendig, Ihre Prozesse und Informationen zur Lead-Generierung, für Marketing Automation und E-Mail-Kommunikation, etc. mit dem nDSG abzugleichen.
Deshalb müssen Unternehmen eine Reihe von Prozessmaßnahmen einhalten, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Das DSG ähnelt der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO oder GDPR), ist jedoch nicht identisch, weshalb es sich lohnt, sich näher mit den Details zu befassen.
Ziel ist:
- Schutz der Rechte der Personen, deren Daten verwendet werden
- Mehr Transparenz in der Verarbeitung von Daten
WELCHE DATEN SIND VOM NDSG BETROFFEN?
Ähnlich wie das DSGVO will das nDSG die Daten der Schweizer:innen regeln und schützen.
So müssen Unternehmen und Organisationen Datensubjekte/Personen ausreichend über die spezifischen Details der Datenverarbeitung informieren und die Zustimmung zur Nutzung der Daten dokumentieren und aufbewahren.
Zugleich müssen Unternehmen Datensubjekte aktiv über Änderungen bei der Verarbeitung ihrer Daten informieren, zeitnah über Vorfälle berichten und alle Bearbeitungstätigkeiten dokumentieren.
Auch hebt das nDSG das Prinzip der "Privacy by Default" und "Privacy by Design" hervor, das Entwickler:innen von Software und Hardware dazu auffordert, das Thema Datenschutz bereits in der Entwicklungsphase digitaler Anwendungen zu berücksichtigen und nicht erst im Nachhinein zu ergänzen.
Ein stark reglementiertes Thema sind die sensiblen personenbezogenen Daten. Dazu gehören z.B. biometrische Daten, medizinische Befunde, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw. die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssen und eine ausdrückliche Zustimmung und Zweckbestimmung erfordern.
Besonders im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung gelten hier strikte Regeln.
DISCLAIMER
Bitte beachten Sie, dass wir Experten auf dem Gebiet des digitalen Marketings sind, aber nicht den Anspruch erheben können, Rechtsberatung anzubieten. Wir bringen langjährige Erfahrung in der technischen Umsetzung und Best Practice aus unterschiedlichen Industrien mit.
RECHTE DER PRIVATPERSONEN IM NEUEN DSG
- Recht auf Information
- Recht auf Widerruf der Einwilligung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch

PFLICHTEN DER UNTERNEHMEN IM NEUEN DSG
- Pflicht zur Beantwortung privater Anfragen
- Pflicht zur Aufzeichnung aller Datenverarbeitungstätigkeiten
- Pflicht zum Assessment (Bewertung der Datenschutzmaßnahmen)
- Pflicht zum Schutz der Privatsphäre durch "Privacy by Design" und "Privacy by Default"
Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen bis zu CHF 250,000

Welche Unternehmensbereiche sind betroffen?
-
DATENERHEBUNG
Überprüfung der bestehenden Datenerfassungsprozesse für:
- Manuelle Erfassung
- Online-Erhebung (Cookies, Tracking, Profiling)
- Hochladen von Datensätzen
-
DATENVERARBEITUNG
- Überprüfung der bestehenden Zustimmungs- und Abonnementverfahren für: Kanäle, Opt-in, Gültigkeitsdauer und Datenschutzrichtlinie
- Überprüfung der bestehenden Prozesse für Datenbereinigung und -Löschung
-
TRANSPARENZ DER DATEN
- Überprüfung der bestehenden Informations-prozesse zur Datenerhebung und -löschung.
- Überprüfung des bestehenden Auskunftsverfahrens über gespeicherte Nutzer:innendaten
-
LöSCHUNG VON DATEN
- Überprüfung der bestehenden Prozesse zur Datenlöschung.
- Überprüfung der Schnittstellen
-
DATENVERLUST
- Analyse der bestehenden Prozesse im Falle eines Verlustes sensibler Daten.
- Überprüfung der bestehenden Schnittstellen auf Datensicherheit
-
DRITTANBIETER VON DIENSTLEISTUNGEN
- Sammlung der bestehenden Datenschutzverträge
- Identifizierung von Drittsystemen
- Lückenanalyse in bestehenden Verträgen
UNSER ANGEBOT: NDSG-PAKETE FÜR IHRE MARKETING-SALESFORCE-LÖSUNG
Wenn Sie Salesforce-Lösungen (z.B. Salesforce Sales oder Marketing Cloud oder Marketing Cloud Account Engagement / Pardot) verwenden oder deren Implementierung planen, kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, das nDSG einzuhalten.
Unternehmen müssen bis zum 01.09.2023 vorbereitet sein.
Unser Angebot ist so optimiert, dass es gleichzeitig auch alle Auflagen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erfüllt.
Wir bieten Dienstleistungen an, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren und haben dafür verschiedene Arbeitspakete vorbereitet, um Sie zu unterstützen.
Hinweis: Wir bieten keine rechtliche Beratung an, sondern können nur den technisch/strukturellen Aufbau Ihrer Salesforce Marketing Cloud und Marketing Cloud Account Engagement / Pardot-Lösung an das nDSG anpassen.
- Löschprozess (mittlere Komplexität):
- Definition und Erstellung eines X-Cloud-Prozesses für Salesforce (Sales und Marketing Cloud, Marketing Cloud Account Engagement / Pardot) zur Anonymisierung und Löschung von Kund:innenendaten & Personen-Accounts
- Erstellung eines Abmelde-Prozesses, der Daten innerhalb des Salesforce Systems aktualisiert (keine Out-of-the-Box-Funktion)
- Berechtigungskonzept
- An/Abmelde-Prozess
- Auskunftskonzept
- Usw.
Die genauen Arbeitspakete sowie der Prozess werden in einem Workshop gemeinsam mit Ihnen definiert, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
DIGITALL ist seit 2014 ein führender Salesforce-Partner in der DACH-Region mit umfangreicher Projekterfahrung für internationale Multi-Cloud-Rollouts in allen Branchen.

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